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   LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92   

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https://dejure.org/1993,2509
LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92 (https://dejure.org/1993,2509)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92 (https://dejure.org/1993,2509)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 1993 - 4 (5) Sa 880/92 (https://dejure.org/1993,2509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan; Entstehen des Sozialplans ach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit der zeitlichen Ausschlussklausel für Ansprüche auf Abfindungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertrag: Ausschlussfrist für Sozialplanabfindung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 112, 112a; MTV für die Angest. der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg / Tarifgeb. II v. 10.3.1991 § 13
    Anspruch auf Sozialplanabfindung bei angekündigter Auflösung einer Abteilung und Kurzarbeit "Null"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Sozialplanabfindung; Tarifvertragliche Ausschlußfrist; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Aufhebungsvertrag; Betriebsbedingte Gründe; Kurzarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 2454
  • DB 1993, 2340
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92
    Die Einlegung der Berufung durch Telekopie ist zulässig (vgl. u.a. BAG, NJW 1989, 1822 ; BGH 1987, 63; Zöller/Schneider Zivilprozessordnung ( ZPO ), 18. Aufl., § 518 Rdn. 18).

    Entscheidend ist, dass der Urheber der prozessualen Erklärung hinreichend gekennzeichnet und zur Abgabe der Erklärung befugt ist (vgl. BAG, NJW 1989, 1822 ).

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 406/91

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 28.10.1992 - 10 AZR 406/91 - zur Veröffentlichung bestimmt) ist selbst eine Eigenkündigung eines Arbeitnehmers vom Arbeitgeber aus Gründen der Betriebsänderung veranlasst, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines geplanten Personalabbaues den Arbeitnehmern nach einer Betriebsversammlung empfiehlt, sich nach anderen Arbeitsplätzen umzusehen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dies aber offen bleiben, da es nicht entscheidend darauf ankommt, ob dem Arbeitnehmer tatsächlich gekündigt worden wäre, wenn die Beendigung durch den Arbeitgeber dennoch veranlasst worden ist (vgl. Urteil vom 28.10.1992, aaO.).

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92
    Daraus ist vielfach der Schluss gezogen worden, dass tarifliche Ausschlussfristen in der Regel ebenfalls auf Sozialplanansprüche anzuwenden sind (vgl. u.a. LAG Berlin, Urteil vom 24.01.1993 - 9 Sa 112/92 -, DB 1983, 2042 ).
  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88

    Ruhegeld und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92
    Insofern haben die Abfindungsleistungen aus einem Sozialplan versorgungsähnlichen Charakter, der es rechtfertigt, die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zum Erlöschen von Ruhegeldansprüchen aufgestellt hat, auf sie zu übertragen (vgl. dazu u.a. BAG, Urteil vom 13.07.1978 - 3 AZR 278/77 -, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Wartezeit; Urteil vom 18.12.1984 - 3 AZR 168/82 -, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; Urteil vom 27.02.1990 - 3 AZR 216/88 -, EZA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 83).
  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90

    Teilzeitbeschäftigte Lehrer; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92
    Eine tarifliche Ausschlussklausel erfasst zwar nicht vor Bindung der Parteien entstandene Ansprüche (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.1990 - 5 AZR 218/90 -, DB 1991, 390 ).
  • BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 523/82

    Sozialplan - Abfindung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92
    Das Bundesarbeitsgericht hat auch entschieden, dass Abfindungsansprüche eines Arbeitnehmers nach § 113 Abs. 3 BetrVG von einer tariflichen Ausschlussklausel erfasst werden, die sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist verfallen lässt (vgl. u.a. BAGE 30, 347 ; 44, 260).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 168/82

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Belehrungspflicht über die

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92
    Insofern haben die Abfindungsleistungen aus einem Sozialplan versorgungsähnlichen Charakter, der es rechtfertigt, die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zum Erlöschen von Ruhegeldansprüchen aufgestellt hat, auf sie zu übertragen (vgl. dazu u.a. BAG, Urteil vom 13.07.1978 - 3 AZR 278/77 -, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Wartezeit; Urteil vom 18.12.1984 - 3 AZR 168/82 -, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; Urteil vom 27.02.1990 - 3 AZR 216/88 -, EZA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 83).
  • BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77

    Versorgungsordnung - Zusage - Leistungen - Mindestalter - Wartezeit -

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92
    Insofern haben die Abfindungsleistungen aus einem Sozialplan versorgungsähnlichen Charakter, der es rechtfertigt, die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zum Erlöschen von Ruhegeldansprüchen aufgestellt hat, auf sie zu übertragen (vgl. dazu u.a. BAG, Urteil vom 13.07.1978 - 3 AZR 278/77 -, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Wartezeit; Urteil vom 18.12.1984 - 3 AZR 168/82 -, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; Urteil vom 27.02.1990 - 3 AZR 216/88 -, EZA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 83).
  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer - Berechnung der

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92
    Ein Sozialplan soll nach seiner gesetzlichen Definition den von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmern eine Überbrückungshilfe bis zu einem neuen Arbeitsverhältnis oder längstens bis zum Bezug von Altersruhegeld gewähren (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.1991 - 1 AZR, 80/90 -, AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 28.10.1992 - 10 AZR 128/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 131/89

    Tarifvertrag: Beginn der Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92
    Hinzukommt, dass der Sozialplan auch auf die Zukunft gerichtet ist und Überbrückungs- und Vorsorgefunktion für die Zeit nach Durchführung der nachteiligen Betriebsänderung hat (vgl. BAG, Urteil vom 03.04.1990 - 1 AZR 131/89 -, EZA § 4 TVG "Ausschlussfristen" Nr. 94).
  • BAG, 20.06.1978 - 1 AZR 102/76

    Ausschlußklausel - Abfindungsansprüche - Entlassener Arbeitnehmer - Tarifliche

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